Eine Erbengemeinschaft setzt sich aus mehreren Erben zusammen, die das Erbe des Erblassers annehmen. Entscheidet sich die Erbengemeinschaft dazu, die gesamten Rechtsverhältnisse des Erblassers anzutreten, d.h. das digitale Erbe, das Vermögen und auch die Schulden (Arbeitsverhältnisses und Ehe ausgeschlossen), werden die Erben der Erbengemeinschaft zu Gesamtrechtsnachfolger.
Unsere Rechtsanwälte sind erfahren auf dem Gebiet des Erbrechts und wissen worauf zu achten ist, damit der Erbprozess rechtens durchgeführt wird.