Rechtsanwälte für Arbeitsrecht

Aufhebungsvertrag / Abfindung

Der Anspruch auf eine Abfindung besteht nicht automatisch im Falle einer Kündigung. Der Anspruch auf eine Abfindung besteht dann, wenn der Arbeitgeber diese in dem Kündigungsschreiben anbietet und der Arbeitnehmer im Gegenzug auf eine Kündigungsschutzklage verzichtet.

Meist nur in einem Kündigungsschutzprozesses kann eine verhältnismäßige Abfindung erstritten bzw. verhandelt werden.

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Die Kündigungsschutzklage

Bestehen Zweifel bei der Wirksamkeit einer Kündigung ist eine Kündigungsschutzklage sinnvoll und oft das einzige Druckmittel.
Entscheidet das Gericht, dass eine Kündigung unwirksam ist, muss der Arbeitnehmer weiter beschäftigt werden. Da dies der Arbeitgeber nicht möchte, wird eine Abfindung verhandelt.