Rechtsanwälte für Zivilrecht

Produkthaftungsrecht

Das Produkthaftungsrecht ist für die gesetzliche Regelung der Mängelgewährleistung zuständig. D.h. die Frage der Haftung auf Schadensersatz gegen den Hersteller aufgrund von Schäden eines fehlerhaften Produktes, wird mit dem Produkthaftungsrecht geregelt.

Neben diesen Regelungen gehört auch die Produzentenhaftung nach § 823 BGB und das Produkthaftungsgesetz. Diese zwei Haftungsgesetze beschäftigen sich mit der Frage der Haftung des Herstellers bei fehlerhaften Produkten u.a. bei der Konstruktion oder Fabrikation entstandene Fehler.

Zum einen beraten und betreuen unsere erfahrenen Rechtsanwälte und Fachanwälte Hersteller u.a. bezüglich der Verteidigung gegen Produkthaftungsansprüche oder der Gestaltung und Erstellung von Betriebsanleitungen, zum anderen beraten und betreuen Sie auch geschädigte Endkunden und Berufsgenossenschaften bei Produkthaftungsfehlern. Kontaktieren Sie uns telefonisch oder per Email! Wir unterstützen Sie.

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