Rechtsanwälte für Arbeitsrecht

Arbeitsvertrag

Der Arbeitsvertrag wird wie jeder privatrechtlicher Vertrag nach den §§ 145 ff. BGB durch Angebot und Annahme geschlossen. Im Normalfall wird der Arbeitsvertrag zum Unterschreiben dem Arbeitnehmer vorgelegt.

Ein vollwirksames Arbeitsverhältnis setzt kein Arbeitsvertrag voraus, ein Arbeitsverhältnis kann auch mündlich oder durch Aufnahme der Tätigkeit zustande kommen.

Wenn Sie fragen zu dem Thema Arbeitsverträgen haben oder einen Arbeitsvertrag professionell erstellen oder überprüfen lassen wollen, sind wir von NAU Rechtsanwälte Ihre kompetenten und erfahrenen Partner. Nehmen Sie hierfür Kontakt mit uns auf. Wir helfen gerne!

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