Jeder weiß, dass es im Falle eines Krankheits- oder Erbfalls oft zu familiären Streitigkeiten kommt, nur weil kein Testament vorhanden ist, Gelder verschwunden sind o.ä. Niemand hat nach einem Todesfall nerven, sich mit Rechtsfragen zu beschäftigen, deshalb helfen wir Ihnen kompetent und fachkundig vorzusorgen. Eine ganz simple Vorsorge stellt z.B. ein Testament, eine Patientenversicherung oder eine Vorsorgevollmacht dar. Im unternehmerischen Bereich unterstützen wir Sie u.a. auch bei der Nachfolgeplanung. Kommt es nach einem Todesfall zu einem Rechtsstreit, unterstützen wir Sie selbstverständlich bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche oder unberechtigte Forderungen abzuwehren. Wir stehen Ihnen bei allen Fragen rund um das Thema Erbrecht kompetent und zuverlässig zur Seite. Kontaktieren Sie uns!
Rechtsanwälte für Erbrecht
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Unsere Tätigkeitsbereiche im Erbrecht
- Verfassen der Erbschaftsverfügung in Form eines Testaments oder Erbvertrages.
- Alters- und Krankheitsvorsorgeplanung (Vollmachten und Patientenverfügungen).
- Beratung, Vertretung oder Gründung von Stiftungen.
- Planung, Beratung und Prüfung der Unternehmensnachfolge
- Gestaltung von Übergabeverträgen.
- Beratung und Vertretung von Erben, Vermächtnisnehmern, Pflichteilsberechtigten aber auch von Testamentvollstreckern bei Erbstreitigkeiten.
- Anwaltliche Begleitung bei Verfahren bezüglich Erbstreitigkeiten wie z.B. Erbscheinverfahren oder Teilungsversteigerung.
- Beratung und Vertretung bei Erbfällen bezüglich internationalen Erbrechts.
- Betreuung von Testamentsvollstreckern, Testamentvollstreckung.
- Erbrechtsmediation.