Wird ein Verfahren auf Grund einer Geschwindigkeitsüberschreitung oder generell einer Verkehrsordnungswidrigkeit eingeleitet, in dem Sie involviert oder direkt betroffen sind, raten wir Ihnen keine Angaben zur Person des Fahrers oder auch zur Sache selbst zu machen. Machen Sie von Ihrem Schweigerecht gebrauch und stellen Sie so sicher, dass keine Informationen in die Akte aufgenommen werden, die Sie später möglicherweise belasten können. Im Falle eines Anhörungsbogens, einer Vorladung oder ermittelnden Polizisten, sollten Sie als aller erstes Ihren Rechtsanwalt kontaktieren.
Unser Fachanwalt für Verkehrsrecht Matthias Nau steht Ihnen beratend und vertretend zur Seite.