Die Gewährleistung beim Autokauf wird meist bei einem nach dem Kauf auftretendem Mangel des gekauften KFZ beansprucht. Damit eine Gewährleistung beansprucht werden kann, muss erst geklärt werden, ob es sich tatsächlich um einen Mangel handelt oder um Verschleiß. Der Verbraucher kann bei einem Verbrauchsgüterkauf nach §§ 474 ff. BGB von der Beweislastumkehr aus §§ 476 BGB Gebrauch machen, was für Ihn von besonderem Vorteil ist. Je nach Art des Mangels, d.h. ist es ein behebbarer oder unbehebbarer Mangel, stehen dem Käufer verschiedene Gewehrleistungsansprüche wie Rücktritt vom Kaufvertrag, Nacherfüllung, Minderung des Kaufpreises und Schadensersatz/Aufwendungsersatz.
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