Rechtsanwälte

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Wolfgang Nau

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

 

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Matthias Nau

Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Arbeitsrecht und
Fachanwalt für Verkehrsrecht

Nach dem Abitur am Schlossgymnasium in Kirchheim/Teck folgten das Studium der Rechtswissenschaften in München und Tübingen und das Referendariat bei der Stadt Kirchheim und beim Amtsgericht Göppingen sowie Landgericht Ulm.

 

Seit 1977 ist  Rechtsanwalt Wolfgang Nau selbstständig. Er engagierte sich  neben seinem Beruf über lange Jahre in der Kommunalpolitik
( u.a. Mitglied des Kreistags Esslingen und im Gemeinderat der Stadt  Weilheim/Teck ) und war lange Zeit im 3. Fernsehprogramm des SWR im Verbrauchermagazin „ Infomarkt“  als Fachmann für Rechtsfragen tätig.

 

Im Jahr 2000 wurde  Rechtsanwalt Wolfgang Nau aufgrund zuvor bereits umfangreicher beruflicher Erfahrung und einer Vielzahl bearbeiteter Fälle im Arbeitsrecht sowie intensiver Fortbildung auf diesem Gebiet von der Rechtsanwaltskammer Stuttgart die Bezeichnung Fachanwalt für Arbeitsrecht verliehen. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht ist  Rechtsanwalt Wolfgang Nau gemäß den Regelungen der Fachanwaltsordnung (FAO) verpflichtet, sich regelmäßig und ständig in diesem Rechtsgebiet fortzubilden.

 

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Wolfgang Nau ist ebenso wie Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht /  Fachanwalt für Verkehrsrecht Matthias Nau Ihr kompetenter Ansprechpartner bei NAU Rechtsanwälte in allen  Bereichen  des Arbeitsrechts, darüber hinaus aber auch im Erbrecht, Immobilienrecht, Gesellschaftsrecht sowie Vertragsrecht.

Nach dem Abitur am Schlossgymnasium in Kirchheim/Teck 1997 leistete Herr Rechtsanwalt Matthias Nau zunächst Zivildienst bei der Diakoniestation in Kirchheim Teck. Daraufhin folgten ab 1998 das Studium der Rechtswissenschaften in Tübingen sowie das Referendariat im Landgerichtsbezirk Stuttgart.

 

Seit 2005 verstärkt Herr Rechtsanwalt Matthias Nau das Team von NAU Rechtsanwälte. Von Beginn an war er im unter anderem neben dem arbeitsrechtlichen Referat auch für das verkehrsrechtliche Referat zuständig, sodass er in diesen Bereichen auf eine langjährige Erfahrung von mehreren tausend  bearbeiteter Fälle zurückgreifen kann.

 

Aufgrund dieser langjährigen Erfahrung und intensiven Fortbildung wurde Herrn Rechtsanwalt Matthias Nau von der Rechtsanwaltskammer Stuttgart im Jahr 2009 die Bezeichnung Fachanwalt für Arbeitsrecht und im Jahr 2013 die Bezeichnung Fachanwalt für Verkehrsrecht verliehen. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht ist Herr Rechtsanwalt Matthias Nau gemäß den Regelungen der Fachanwaltsordnung (FAO) verpflichtet, sich regelmäßig und ständig in diesen Rechtsgebieten fortzubilden.

 

Herr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht / Fachanwalt für Verkehrsrecht Matthias Nau ist neben Herrn Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Wolfgang Nau Ihr kompetenter Ansprechpartner bei NAU Rechtsanwälte im Bereich des Arbeitsrechts, darüber hinaus aber insbesondere auch im Strafrecht, Mietrecht, Kaufrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Vertragsrecht.

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