Neuwertentschädigung für verunfalltes Motorrad
Neuwertentschädigungsfälle in der Konstellation, dass das Fahrzeug nicht älter als einen Monat ist und nicht mehr als 1.000 km Laufleistung bei erheblichem Schaden aufweist, sind selten. Umso seltener sind diese Fälle bei einem Motorrad. Ein vom AG Leipzig entschiedener Fall betraf ein Motorrad, das zum Unfallzeitpunkt vier Tage alt war und 128 km Laufleistung aufwies.…