Neues aus dem Arbeitsrecht
Verhaltensbedingte Kündigung: Äußerungen in einer privaten Chat-Gruppe können den Job kosten Ein ArbN, der sich in einer aus sieben Mitgliedern bestehenden privaten Chatgruppe in stark beleidigender, rassistischer, sexistischer und zu Gewalt aufstachelnder Weise über Vorgesetzte und andere Kollegen äußert, kann sich gegen eine dies zum Anlass nehmende außerordentliche Kündigung nur im Ausnahmefall auf eine berechtigte…