Geschwindigkeitskontrollen im Rahmen der „Speed Week“: Was Sie jetzt wissen müssen
Die europaweite „Speed Week“ führt regelmäßig zu einer massiven Ausweitung von Geschwindigkeitskontrollen. Damit Sie im Falle eines Falles Ihre Rechte kennen, haben wir die wichtigsten Fragen und Antworten aus der anwaltlichen Praxis für Sie zusammengefasst.
- Die Einschreitschwelle: Ab wann wird „geblitzt“?
Die Festlegung der sogenannten Einschreitschwelle obliegt der zuständigen Bußgeldbehörde bzw. der Polizei. In der Praxis werden Verstöße häufig ab einer Netto-Überschreitung von 5 km/h geahndet. Rechtlich gesehen gibt es jedoch keine „Gnadenfrist“: Eine Verfolgung ist theoretisch ab dem ersten km/h über dem Limit zulässig. Besonders in sensiblen Bereichen wie Tempo-30-Zonen vor Schulen oder Kindergärten wird oft bereits bei geringsten Überschreitungen ausgelöst.
- Der Toleranzabzug: Wie wird gerechnet?
Um mögliche Messungenauigkeiten des Geräts zugunsten des Betroffenen auszugleichen, schreibt die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) zwingend einen Toleranzabzug vor. Bei Standard-Messverfahren (z. B. Radar, Laser, Lichtschranke) gilt in der Regel:
- Bei Geschwindigkeiten bis 100 km/h: Es werden pauschal 3 km/h vom Messwert abgezogen.
- Bei Geschwindigkeiten über 100 km/h: Es werden 3 % des Messwertes abgezogen (aufgerundet auf den nächsten vollen km/h).
Hinweis vom Fachanwalt: Bei speziellen Messverfahren, etwa der Nachfahrt durch ein Polizeifahrzeug mit ungeeichtem Tacho, können deutlich höhere Toleranzabzüge (bis zu 20 %) geltend gemacht werden.
- Messabstand zu Verkehrsschildern
Grundsätzlich gilt eine Geschwindigkeitsbeschränkung unmittelbar ab dem Standort des Verkehrszeichens. Zwar sehen Verwaltungsvorschriften oft vor, dass Messungen erst in einem Abstand von 75 bis 150 Metern nach dem Schild erfolgen sollten, jedoch sind dies lediglich interne Richtlinien. In Baden-Württemberg existieren keine starren Normabstände. Ein Verstoß hiergegen führt selten zur Unverwertbarkeit, kann aber im Einzelfall helfen, ein Fahrverbot abzuwenden (Stichwort: Augenblicksversagen).
- Verfahrensablauf: Anhörungsbogen und Einspruch
Nach einem Verstoß erhält der Halter meist einen Anhörungsbogen oder einen Zeugenfragebogen.
- Identifizierung: Ist der Halter nicht der Fahrer, versucht die Behörde die Identität mittels Lichtbildabgleich oder Befragungen zu ermitteln.
- Einspruchsfrist: Gegen einen Bußgeldbescheid muss innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen nach Zustellung schriftlich Einspruch eingelegt werden.
- Schweigerecht: Niemand ist verpflichtet, sich selbst oder nahe Angehörige zu belasten. Es besteht jedoch das Risiko, dass bei Nichtermittlung des Fahrers eine Fahrtenbuchauflage erteilt wird.
- Achtung Straftat: Keine falschen Angaben!
Die bewusste Benennung einer anderen Person als Fahrer (um z. B. Punkte zu vermeiden) ist keine Bagatelle. Dies erfüllt den Straftatbestand der Falschen Verdächtigung gemäß § 164 StGB und kann mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren geahndet werden. Eine „Selbstbezichtigung“ des tatsächlichen Fahrers ist hingegen rechtlich zulässig.
- Wann droht ein Fahrverbot?
Ein Fahrverbot wird nach dem aktuellen Bußgeldkatalog in der Regel fällig bei:
- Innerorts: Überschreitungen ab 31 km/h.
- Außerorts: Überschreitungen ab 41 km/h.
- Wiederholungstäter: Wer innerhalb eines Jahres zwei Verstöße von mindestens 26 km/h begeht, muss ebenfalls mit einem Monat Fahrverbot rechnen.
- Verjährung und Vollstreckung
Die Verfolgungsverjährung beträgt bei Verkehrsordnungswidrigkeiten grundsätzlich drei Monate. Wichtig: Jede Anhörung unterbricht diese Frist und lässt sie neu laufen.
Sofern Sie in den letzten zwei Jahren kein Fahrverbot hatten, sind Sie „Ersttäter“ und können den Abgabezeitpunkt des Führerscheins innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft des Bescheids selbst bestimmen.
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NAU Rechtsanwälte
Matthias Nau
Fachanwalt für Verkehrsrecht
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Nächste Blitzerwoche 3. bis 9. August 2026?
Die europäische Verkehrspolizei Organisation Roadpol plant weitere intensive Kontrollen in diesem Jahr vom 3. bis 9. August. Bekannterweise wird es wahrscheinlich im Oktober die nächste Speed Control geben.
